Das Arbeitsrecht ist eines unser Spezialgebiete.
Wir beraten und unterstützen unsere Mandanten in sämtlichen Fragen des Arbeitsrechts, öffentlichen Personalrechts und verwandter Rechtsgebiete.
Zudem vertreten wir unsere Mandanten bei der Durchsetzung oder Abwehr von arbeitsrechtlichen Ansprüchen vor den Gerichten aller Instanzen.
Unsere Kompetenzen auf einen Blick:
- Arbeitszeugnisse
- Arbeitsverträge, Personalreglemente, Betriebsreglemente und Arbeitszeitreglemente
- Beratung im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, wie etwa hinsichtlich Kündigung, Entlassung, Aufhebungsvereinbarungen, Freistellung, Umstrukturierungen, Anfechtung
- Fragen rund um den Kündigungsschutz, wie etwa bei Schwangerschaft, Krankheit oder Unfall
- Konkurrenzverbote und Geheimhaltung
- Datenschutz
- Beratung rund um die finanzielle Entschädigung, wie etwa zu Lohnfragen, Bonusreglementen und Bonusklauseln sowie Spesenreglementen, Vergütungspaketen und Beteiligungsprogrammen
- Konflikte am Arbeitsplatz (sexuelle Belästigung, Mobbing, etc.)
- Arbeitsbewilligungen und Aufenthaltsbewilligungen
- Fragen zum kollektiven Arbeitsrecht
- Massenentlassung, Kurzarbeit, Personalabbau, Sozialpläne
- Personalverleih und Personalvermittlung
- Sozialversicherungsrechtliche Fragen und Krankentaggeld
- Prozessführung in arbeitsrechtlichen Prozessen und administrativen Verfahren
Unsere Fachbeiträge zum Arbeitsrecht finden Sie hier: